Mitgliedschaft beantragenUnter dem Namen Korporation Freienbach, nachfolgend Korporation genannt, besteht eine aus den drei Korporationsgeschlechtern Blum, Seeholzer und Stocker hervorgegangene Körperschaft des kantonalen Rechts. Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied der Korporation Freienbach ist der Nachweis eines Kindsverhältnisses im Sinne von Art. 252 ZGB a) zu einem lebenden oder verstorbenen jemals mitverwaltungsberechtigten Korporationsmitglied oder b) zu Personen, die zufolge Nichterreichung des massgeblichen Alters noch nicht in die Korporation aufgenommen werden konnten, im Übrigen aber die Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Zeitpunkt ihres Todes erfüllt hätten. 2) Als Korporationsmitglied wird auf Antrag aufgenommen, wer a) die Voraussetzungen gemäss Absatz 1 erfüllt b) Schweizerbürger ist c) seinen Wohnsitz in der Schweiz hat d) zum Zeitpunkt der Aufnahme das 25. Altersjahr erfüllt hat. Anträge auf Aufnahme als Korporationsmitglied sind spätestens bis zum 31. Dezember (Datum Poststempel) schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Das entsprechende Formular kann untenstehend runtergeladen werden. Dem Antrag sind ein amtlicher, im betreffenden Monat Dezember ausgestellter Familienschein im Original, eine Wohnsitzbestätigung und allfällige zusätzliche Beweismittel beizulegen. Bei unvollständigen Anträgen wird eine einmalige Nachfrist von 14 Tagen angesetzt. Erweist sich der Antrag nach deren Ablauf weiterhin als unvollständig, ist die Mitgliedschaft für das fragliche Kalenderjahr verwirkt. Download Aufnahmegsuch
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